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Probefahrt: Wer ist versichert, wer haftet?

Probefahrt mit einer Occasion in der Schweiz: Was die Haftpflichtversicherung deckt, was nicht, und wie sich Verkäufer und Käufer absichern.

Die Haftpflicht des Fahrzeugs

Jedes eingelöste Fahrzeug muss in der Schweiz haftpflichtversichert sein (SVG). Diese Versicherung deckt Schäden, die bei der Probefahrt Dritten zugefügt werden — auch wenn der Interessent fährt.

Schäden am Auto selbst

Schäden am Probefahrt-Auto deckt nur eine Kaskoversicherung, falls vorhanden. Wer Selbstbehalt und Bonusverlust trägt, regeln die Police und eure Abmachung. Kläre das vor der Fahrt mit deiner Versicherung und halte es kurz schriftlich fest.

Tipps für Verkäufer

  • Führerausweis und Identität prüfen
  • Mitfahren und den Schlüssel nie aus der Hand geben, bevor ihr beide im Auto sitzt
  • Route kurz absprechen

Tipps für Käufer

  • Vorher nachfragen, ob das Auto eingelöst und versichert ist
  • Ohne Schilder keine Fahrt auf öffentlichen Strassen

Quellen

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Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des kantonalen Strassenverkehrsamts.

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