← Ratgeber · Stand Oktober 2026
Probefahrt: Wer ist versichert, wer haftet?
Probefahrt mit einer Occasion in der Schweiz: Was die Haftpflichtversicherung deckt, was nicht, und wie sich Verkäufer und Käufer absichern.
Die Haftpflicht des Fahrzeugs
Jedes eingelöste Fahrzeug muss in der Schweiz haftpflichtversichert sein (SVG). Diese Versicherung deckt Schäden, die bei der Probefahrt Dritten zugefügt werden — auch wenn der Interessent fährt.
Schäden am Auto selbst
Schäden am Probefahrt-Auto deckt nur eine Kaskoversicherung, falls vorhanden. Wer Selbstbehalt und Bonusverlust trägt, regeln die Police und eure Abmachung. Kläre das vor der Fahrt mit deiner Versicherung und halte es kurz schriftlich fest.
Tipps für Verkäufer
- Führerausweis und Identität prüfen
- Mitfahren und den Schlüssel nie aus der Hand geben, bevor ihr beide im Auto sitzt
- Route kurz absprechen
Tipps für Käufer
- Vorher nachfragen, ob das Auto eingelöst und versichert ist
- Ohne Schilder keine Fahrt auf öffentlichen Strassen
Quellen
Weitere Artikel
Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des kantonalen Strassenverkehrsamts.
