← Ratgeber · Stand Oktober 2026
Auto mit abgelaufener MFK verkaufen
Darfst du ein Auto mit fälliger oder abgelaufener MFK verkaufen? Was «ab MFK» bedeutet und worauf du im Inserat und im Kaufvertrag achten solltest.
Verkaufen ist erlaubt
Ein Fahrzeug darf auch verkauft werden, wenn die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig ist. Wichtig ist, dass du den MFK-Stand im Inserat und im Kaufvertrag ehrlich angibst.
Die üblichen Begriffe
- «Frisch ab MFK»: Das Auto hat die Prüfung kürzlich bestanden.
- «Ab MFK»: Der Verkäufer lässt das Auto vor der Übergabe prüfen — der Preis gilt inklusive bestandener MFK.
- «Ohne MFK» / «MFK fällig»: Der Käufer übernimmt die Prüfung und allfällige Reparaturen.
Was beim Halterwechsel gilt
Ob beim Halterwechsel eine neue Prüfung nötig ist und wie lange ein Fahrzeug nach einem Aufgebot noch gefahren werden darf, bestimmt das kantonale Strassenverkehrsamt. Kläre das vor dem Verkauf, damit der Käufer das Auto einlösen kann.
Preis anpassen
Bei «ohne MFK» rechnen Käufer mit Reparaturkosten. Ein bekannter Mangel gehört in den Kaufvertrag — verschweigen hebt einen Gewährleistungsausschluss auf (Art. 199 OR).
Quellen
Weitere Artikel
Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des kantonalen Strassenverkehrsamts.
