Kaufvertrag Auto Schweiz – gratis Vorlage

Beim Autokauf unter Privaten schützt ein schriftlicher Kaufvertrag beide Seiten. Hier bekommst du eine gratis Vorlage als PDF — oder du füllst den Vertrag online aus und lässt ihn von beiden Parteien elektronisch unterschreiben.

⬇ Vorlage als PDF (gratis)✍️ Online ausfüllen & signierenMit Inserat noch schneller: im Konto bei deinem Auto «📝 Kaufvertrag» — alles vorausgefüllt.

Was gehört in den Kaufvertrag?

  • Verkäufer und Käufer: Name, Adresse, Telefon und E-Mail beider Parteien.
  • Fahrzeug eindeutig bezeichnen: Marke, Modell, Stammnummer und Fahrgestellnummer (VIN) aus dem Fahrzeugausweis, 1. Inverkehrsetzung, Farbe.
  • Kilometerstand bei der Übergabe: Abgelesen notieren — wichtig als Nachweis.
  • Letzte MFK: Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle.
  • Kaufpreis, Anzahlung, Zahlungsart: Zum Beispiel bar bei der Übergabe oder Überweisung (Gutschrift vor der Übergabe).
  • Übergabedatum und -ort: Ab der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.
  • Zustand und bekannte Mängel: Unfallfreiheit nach bestem Wissen und alle bekannten Schäden ehrlich auflisten.
  • Gewährleistung: Gesetzliche Gewährleistung oder Ausschluss («wie besichtigt und Probe gefahren»).
  • Zubehör und Besonderes: Zum Beispiel Winterräder, zweiter Schlüssel, Serviceheft, Leasing oder Eigentumsvorbehalt.
  • Unterschriften: Ort, Datum und Unterschrift beider Parteien.

Gewährleistung einfach erklärt

Ohne besondere Abmachung haftet der Verkäufer für Mängel, die beim Verkauf schon vorhanden waren (Art. 197 ff. OR). Unter Privaten wird diese Gewährleistung meist ausgeschlossen — mit der Formel «wie besichtigt und Probe gefahren».

Wichtig (Art. 199 OR): Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat — also einen bekannten Schaden bewusst nicht erwähnt. Auch was ausdrücklich zugesichert wird (z. B. «unfallfrei»), muss stimmen.

Für Käufer gilt: Das Auto nach der Übergabe prüfen und Mängel sofort melden (Art. 201 OR). Ansprüche wegen Mängeln verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach der Ablieferung (Art. 210 OR).

Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 – Fedlex · Stand 13. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung.

So füllst du den Kaufvertrag aus

  1. Vorlage holen: Gratis-PDF herunterladen und ausdrucken — oder den Vertrag online ausfüllen.
  2. Daten aus dem Fahrzeugausweis übernehmen: Stammnummer, Fahrgestellnummer und 1. Inverkehrsetzung genau abschreiben.
  3. Zustand ehrlich beschreiben: Bekannte Mängel und Unfälle angeben, Kilometerstand bei der Übergabe ablesen.
  4. Gewährleistung wählen: Gesetzliche Gewährleistung oder Ausschluss ankreuzen.
  5. Zahlung und Übergabe festhalten: Kaufpreis, Zahlungsart, Datum und Ort eintragen.
  6. Beide unterschreiben: Jede Partei erhält ein Exemplar. Online signiert erhalten beide automatisch das PDF.

Online signieren statt ausdrucken

  • Inseratdaten werden automatisch übernommen.
  • Du unterschreibst am Handy mit dem Finger, der Käufer bekommt einen persönlichen Link per E-Mail — er braucht kein Konto.
  • Nach der ersten Unterschrift ist der Inhalt eingefroren (Prüfsumme SHA-256); Änderungen nur als neue Version.
  • Beide erhalten das fertige PDF mit Signaturprotokoll per E-Mail.

✍️ Jetzt online ausfüllen

Häufige Fragen

Braucht es für den Autokauf in der Schweiz einen schriftlichen Vertrag?

Nein, für den Kauf eines Occasionsfahrzeugs gibt es keine Formvorschrift — auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Ein schriftlicher Vertrag ist aber sehr empfehlenswert, weil er beweist, was vereinbart wurde (Zustand, Kilometerstand, Preis, Gewährleistung).

Was bedeutet «wie besichtigt und Probe gefahren»?

Mit dieser Formulierung wird die Gewährleistung für Mängel vertraglich ausgeschlossen. Das ist bei Privatverkäufen üblich. Der Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR), und nicht für Eigenschaften, die er ausdrücklich zugesichert hat.

Muss ich als Verkäufer Mängel angeben?

Ja. Wer bekannte Mängel verschweigt, kann sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen (Art. 199 OR). Liste alle bekannten Schäden im Vertrag auf — das schützt dich als Verkäufer.

Wie lange haftet der Verkäufer für Mängel?

Ohne Ausschluss verjähren Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich zwei Jahre nach der Ablieferung (Art. 210 Abs. 1 OR). Verkauft ein Händler an eine Privatperson, darf die Frist bei Occasionen nicht unter ein Jahr verkürzt werden (Art. 210 Abs. 4 OR). Der Käufer muss das Fahrzeug nach der Übergabe prüfen und Mängel sofort melden (Art. 201 OR).

Ist ein online signierter Kaufvertrag gültig?

Da keine Formvorschrift gilt, kann der Vertrag auch elektronisch abgeschlossen werden. Die einfache elektronische Signatur auf Autobühne (gezeichnete Unterschrift, getippter Name, Bestätigung, Zeitstempel und Prüfsumme) dient als Beweismittel. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES.

Wer meldet das Auto nach dem Verkauf ab?

Die Kontrollschilder gehören in der Schweiz dem Halter, nicht dem Auto: Der Verkäufer schraubt sie ab und gibt sie beim Strassenverkehrsamt ab oder nutzt sie für das nächste Fahrzeug. Der Käufer löst das Auto auf sich ein.

Kostet die Vorlage etwas?

Nein. Das PDF ist gratis und ohne Anmeldung. Für das Online-Ausfüllen und Signieren brauchst du ein Gratis-Konto.

Nach dem Verkauf

Schilder abgeben, Versicherung informieren, Verkehrssteuer: alles in der Abmelde-Checkliste. Mehr im Ratgeber «Auto privat verkaufen» und unter Sicher handeln. Noch kein Preis? Auto gratis bewerten.

Vorlage ohne Gewähr — Autobühne ist nicht Vertragspartei und bietet keine Rechtsberatung. Stand 13. Oktober 2026.

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